Eingruppierung und Stufenzuordnungen von Lehrkräften bei Stellenhebung

lehrer schaut mit fragendem blick

In zahlreichen Bundesländern sind in die Besoldungen für beamtete Lehrkräfte an Grundschulen angehoben worden. Waren Grundschullehrerinnen und -lehrer bislang nach den Besoldungsgesetzen der Länder in der Regel der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet,  bemessen sich die Dienstbezüge nach der Stellenhebung nach Besoldungsgruppe A 13.

Diese Stellenhebung hat auch Auswirkungen auf Grundschullehrkräfte, die als Tarifbeschäftigte tätig werden. Insoweit verweist der Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) für die Eingruppierung von Lehrkräften auf die Besoldungsgruppen der beamteten Lehrkräfte.  Ändern sich die Besoldungsgruppen der Beamtinnen und Beamten, hat dies auch Auswirkungen auf die Eingruppierung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte. Im konkreten Fall sind auch als Arbeitnehmer*innen beschäftigte Grundschullehrkräfte bei einer beamtenrechtlichen Stellenhebung höhergruppiert. Es gilt insoweit der Grundsatz der Tarifautomatik.

Fragen kommen darüber hinaus auch hinsichtlich der Stufenzuordnung auf. Das BAG hat in seinem Urteil vom 25.01.2024 (6 AZR 363/22) entschieden, dass auch im Falle einer Höhergruppierung aufgrund der beamtenrechtlichen Stellenhebung die Stufenzuordnung gem. § 17 Abs. 4 TV-L betragsmäßig und nicht stufengleich zu erfolgen hat.

Wörtlich heißt es dazu: „Der Wortlaut des § 17 Ab. 4 TV-L bezieht sich ausschließlich auf eine "Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe" und beschränkt sich nicht auf eine dauerhafte Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit. Nach dem Tarifwortlaut ist nicht der Anlass für die Höhergruppierung entscheidend, sondern allein die Änderung der Eingruppierung. Die Regelung des § 17 Abs. 4 TV-L unterscheidet nicht danach, ob die höhere Entgeltgruppe mit der Änderung der Tätigkeit einhergeht oder – lediglich – die Wertigkeit der Stelle verändert wird.“ 

(BAG 25.01.2024 – 6 AZR 363/22)

(Artikel erstellt am 29.09.2025)

Unser Seminar zu diesem Thema

Eingruppierung von Lehrkräften der Länder am 17. November 2025 (online)

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Die Verfasserin

Ruiters WEB rund

RAin Ruth-Böckmann-Beeker
Rechtsanwältin und PIW-Trainerin

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Beratungs- und Trainingsschwerpunkte

  • Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst
  • Individualarbeitsrecht (Arbeitsvertragsrecht, Befristungsrecht, Arbeitszeitrecht, Abmahnung, Zeugnis, Kündigung)
  • Kollektivarbeitsrecht (Erarbeitung von Dienstvereinbarungen)
  • Tarifvertragsrecht (TV-L/TV-H, TVöD, TV-V)
  • Rechte und Pflichten aus dem Dienstvertragsrecht kirchlicher Dienstgeber (ev. und kath. Kirche)
  • Beamtenrecht des Bundes und einzelner Länder inkl. Dienstpostenbewertungen
  • Interviews für Beschreibung und Bewertung von Stellen und Dienstposten
  • Praxis-Seminare für Beschreibung und Bewertung von Stellen und Dienstposten
  • Stellenbeschreibungen und -bewertungen


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